In der Logopädie werden Schwierigkeiten der Sprache, des Sprechens, des Schluckens und des Hörens behandelt. Die logopädische Behandlung beginnt somit in der Regel zunächst mit einer Diagnostik. Dabei werden die Schwierigkeiten der Patient:innen festgestellt sowie genauer betrachtet.
Im Anschluss werden gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen und individuelle Ziele entwickelt. Dementsprechend steht im Vordergrund, dass Patient:innen in ihrem Alltag möglichst gut unterstützt werden. Auf diese Weise können sie so aktiv wie möglich daran teilhaben. Dabei geht es beispielsweise um die Verbesserung der kommunikativen Fähigkeiten, bis hin zur Aufnahme von Nahrung bei Schluckstörungen. In diesem Sinne kann Logopädie von Kindern im Säuglingsalter bis hin zu Menschen im Seniorenalter in Anspruch genommen werden. Um die in der Therapie erlernten Übungen weiter zu festigen, werden am Ende jeder Therapiestunde zudem Übungen für Zuhause mitgegeben.
Eine logopädische Therapie wird bis zum 18. Lebensjahr nach ärztlicher Verordnung von den gesetzlichen wie auch den privaten Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Verordnungssumme sowie zehn Euro Verordnungsgebühr (Beispiel: Bei zehn Therapieeinheiten ist in etwa mit einer Zuzahlung von insgesamt 65 Euro zu rechnen). In manchen Fällen ist zudem eine Zuzahlungsbefreiung möglich: Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Privatversicherte sollten sich zusätzlich vor Therapiebeginn ebenfalls mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die Kostenübernahme sicherzustellen.
Logopädische Therapien können nur nach Zuweisung einer Ärztin/eines Arztes erfolgen, welche:r schließlich eine Verordnung mit logopädischer Diagnose ausstellt. Kinder erhalten eine solche meistens von Fachärzt:innen für Kinderheilkunde, HNO- Heilkunde, Kieferorthopädie oder Allgemeinmedizin. Erwachsene hingegen eher durch Ärzt:innen mit den Schwerpunkten: Neurologie, Phoniatrie, HNO-Heilkunde oder von Hausärzt:innen. Falls nach der ersten Verordnung noch weitere Therapiestunden nötig sind, kann der oder die behandelnde Ärzt:in nach Erhalt eines Therapieberichtes auch eine weitere Verordnung ausstellen.
Anhand der auf der Verordnung vermerkten Diagnose wird von dem Logopäden/der Logopädin schließlich ein Erstbefund erstellt. Dieser ist hilfreich, um die Schwierigkeiten der Patient:innen detaillierter zu erfassen und schlussendlich ein individuelles Therapiekonzept zu gestalten. Das Konzept der Therapie richtet sich nach wissenschaftlich erprobten Methoden, die überdies miteinander kombiniert eine auf die Patient:innen zugeschnittene Vorgehensweise ermöglichen. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in unsere Praxis kommen können, sind nach ärztlicher Verordnung ebenfalls Hausbesuche möglich.